Möglich, was ziemlich ironisch ist, wenn der Täter ohnehin keinen Respekt vor der Privatsphäre der Person hatte, an die er seine unangenehmen Nachrichten gesendet hat! ![]()
Ja, das ist tatsächlich ein Problem mit der DSGVO, aber es sind ihre Daten. Haben Sie versucht, Ihre örtliche Strafverfolgungsbehörde zu kontaktieren?
Dies ist ein weit verbreitetes Missverständnis, aber nein, es würde wahrscheinlich nicht als Verstoß gegen die DSGVO angesehen werden. Der Zweck der Verarbeitung liegt darin, dass sie gegen die Regeln der Gemeinschaft verstoßen haben. Die DSGVO hindert Seitenbetreiber nicht daran, solche Vorfälle zu untersuchen.
Wenn sie gegen die Bedingungen der Gemeinschaft oder gegen Gesetze verstoßen, haben Sie das volle Recht, dies zu untersuchen.
Wir haben das Problem behoben, dass private Nachrichten (PMs) nicht auf das Limit von maximal 1 Beitrag für Selbstlöschungen angerechnet wurden. Die Korrektur wurde auch in die stabilen und Beta-Zweige zurückportiert.